Ausschreibung / Vergabe

Ausschreibung / Vergabe

Ausschreibung / Vergabe

Unsere Experten erarbeiten Ihnen eine umfängliche Ausschreibung, welche den Anforderungen Ihres Projektes entspricht.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann es gelegentlich vorkommen, dass die Planung noch in Abstimmung ist oder noch nicht so weit vorangeschritten ist. Durch die Erfahrung unserer Ausschreiber werden Probleme rechtzeitig erkannt und werden für eine Gesamtfertigstellung des Vorhabens berücksichtigt.
Ein guter Projektstart beginnt mit einer, für alle Projektbeteiligten auskömmlichen Preisgestaltung. Hier unterstützen wir Sie bei Verhandlungen Ihr geeignetes Unternehmen zu finden, welches vollumfänglich Ihrem Anforderungsprofil in Hinblick auf Kosten, Kompetenz und Zuverlässigkeit entspricht.
Ausschreibung / Vergabe
Pflichten des Auftraggebers bei der Erstellung von Ausschreibungen
Vor Erstellung einer Ausschreibung hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber sämtliche relevanten Kriterien zu prüfen und in die Ausschreibung aufzunehmen. Art und Umfang der aufzunehmenden Punkte richten sich nach dem jeweiligen Auftragsgegenstand. Die nachfolgende Aufzählung dient als beispielhafte Orientierung:
1. Vergabebereich
Feststellung, ob die ausgeschriebene Leistung im Ober- oder Unterschwellenbereich vergeben wird.
2. Leistungsbeschreibung
Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands.
3. Eignungsnachweise
Festlegung, mit welchen Nachweisen Unternehmen ihre fachliche, wirtschaftliche und technische Eignung zu belegen haben.
4. Zuschlagskriterien
Bestimmung, ob der Zuschlag nach dem Bestangebots- oder Billigstangebotsprinzip erfolgt.
– Beim Bestangebotsprinzip sind sämtliche relevanten Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung anzugeben.
– Beim Billigstangebotsprinzip sind die Qualitätsstandards in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht klar zu definieren.
– In bestimmten Fällen (z. B. geistige Dienstleistungen) ist ein Zuschlag ausschließlich nach dem niedrigsten Preis ausgeschlossen.
5. Preisgestaltung
Festlegung der Grundlagen für die Preiserstellung durch die Bieterinnen/Bieter.
6. Umgang mit Rechenfehlern
Regelung, ob rechnerisch fehlerhafte Angebote vom Verfahren ausgeschlossen werden oder eine Berichtigung zulässig ist.
7. Elektronische Angebotsabgabe
Festlegung, ob Angebote elektronisch eingereicht werden können; im Oberschwellenbereich ist die elektronische Einreichung verpflichtend.
8. Alternativangebote
Bestimmung, ob Alternativangebote zulässig sind (nur beim Bestangebotsprinzip) sowie Definition der Mindestanforderungen.
9. Subunternehmerleistungen
Regelung, ob und in welchem Umfang Leistungen an Subunternehmer vergeben werden dürfen; der Ausschluss bestimmter kritischer Leistungsteile ist zulässig.
10. Kategorisierung des Auftrags
Einordnung des Auftrags in die entsprechende Vergabekategorie.
11. Ansprechpartnerin / Ansprechpartner
Angabe der Kontaktperson inklusive Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
12. Rechtskonformität der Angebote
Feststellung, dass Angebote für in Österreich durchzuführende Arbeiten unter Einhaltung der österreichischen Arbeits- und Sozialvorschriften zu erstellen sind.
13. Sicherheitsleistungen / Vadium
Festlegung der Mittel und Arten zur Sicherstellung der Vertragserfüllung (z. B. Hinterlegung eines Vadiums).
14. Besondere Vorschriften für Bauaufträge
Berücksichtigung der Vorschriften zum behindertengerechten Bauen, sofern zutreffend.
15. Fristen und Termine
Festlegung der Angebotsfrist sowie Zeit und Ort der Angebotsöffnung.
16. Vergleichbarkeit der Angebote
Sicherstellung, dass die Angebote inhaltlich und wirtschaftlich vergleichbar sind.
17. Vergabekontrollbehörde
Angabe der zuständigen Vergabekontrollbehörde.
18. Sonderbestimmungen für den Zahlungsverkehr
Beachtung der geltenden Sonderregelungen für den Zahlungsverkehr.
Ausschreibung / Vergabe
Pflichten des Auftraggebers bei der Erstellung von Ausschreibungen
Vor Erstellung einer Ausschreibung hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber sämtliche relevanten Kriterien zu prüfen und in die Ausschreibung aufzunehmen. Art und Umfang der aufzunehmenden Punkte richten sich nach dem jeweiligen Auftragsgegenstand. Die nachfolgende Aufzählung dient als beispielhafte Orientierung:
1. Vergabebereich
Feststellung, ob die ausgeschriebene Leistung im Ober- oder Unterschwellenbereich vergeben wird.
2. Leistungsbeschreibung
Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands.
3. Eignungsnachweise
Festlegung, mit welchen Nachweisen Unternehmen ihre fachliche, wirtschaftliche und technische Eignung zu belegen haben.
4. Zuschlagskriterien
Bestimmung, ob der Zuschlag nach dem Bestangebots- oder Billigstangebotsprinzip erfolgt.
– Beim Bestangebotsprinzip sind sämtliche relevanten Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung anzugeben.
– Beim Billigstangebotsprinzip sind die Qualitätsstandards in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht klar zu definieren.
– In bestimmten Fällen (z. B. geistige Dienstleistungen) ist ein Zuschlag ausschließlich nach dem niedrigsten Preis ausgeschlossen.
5. Preisgestaltung
Festlegung der Grundlagen für die Preiserstellung durch die Bieterinnen/Bieter.
6. Umgang mit Rechenfehlern
Regelung, ob rechnerisch fehlerhafte Angebote vom Verfahren ausgeschlossen werden oder eine Berichtigung zulässig ist.
7. Elektronische Angebotsabgabe
Festlegung, ob Angebote elektronisch eingereicht werden können; im Oberschwellenbereich ist die elektronische Einreichung verpflichtend.
8. Alternativangebote
Bestimmung, ob Alternativangebote zulässig sind (nur beim Bestangebotsprinzip) sowie Definition der Mindestanforderungen.
9. Subunternehmerleistungen
Regelung, ob und in welchem Umfang Leistungen an Subunternehmer vergeben werden dürfen; der Ausschluss bestimmter kritischer Leistungsteile ist zulässig.
10. Kategorisierung des Auftrags
Einordnung des Auftrags in die entsprechende Vergabekategorie.
11. Ansprechpartnerin / Ansprechpartner
Angabe der Kontaktperson inklusive Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
12. Rechtskonformität der Angebote
Feststellung, dass Angebote für in Österreich durchzuführende Arbeiten unter Einhaltung der österreichischen Arbeits- und Sozialvorschriften zu erstellen sind.
13. Sicherheitsleistungen / Vadium
Festlegung der Mittel und Arten zur Sicherstellung der Vertragserfüllung (z. B. Hinterlegung eines Vadiums).
14. Besondere Vorschriften für Bauaufträge
Berücksichtigung der Vorschriften zum behindertengerechten Bauen, sofern zutreffend.
15. Fristen und Termine
Festlegung der Angebotsfrist sowie Zeit und Ort der Angebotsöffnung.
16. Vergleichbarkeit der Angebote
Sicherstellung, dass die Angebote inhaltlich und wirtschaftlich vergleichbar sind.
17. Vergabekontrollbehörde
Angabe der zuständigen Vergabekontrollbehörde.
18. Sonderbestimmungen für den Zahlungsverkehr
Beachtung der geltenden Sonderregelungen für den Zahlungsverkehr.
Ausschreibung / Vergabe
Pflichten des Auftraggebers bei der Erstellung von Ausschreibungen
Vor Erstellung einer Ausschreibung hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber sämtliche relevanten Kriterien zu prüfen und in die Ausschreibung aufzunehmen. Art und Umfang der aufzunehmenden Punkte richten sich nach dem jeweiligen Auftragsgegenstand. Die nachfolgende Aufzählung dient als beispielhafte Orientierung:
1. Vergabebereich
Feststellung, ob die ausgeschriebene Leistung im Ober- oder Unterschwellenbereich vergeben wird.
2. Leistungsbeschreibung
Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands.
3. Eignungsnachweise
Festlegung, mit welchen Nachweisen Unternehmen ihre fachliche, wirtschaftliche und technische Eignung zu belegen haben.
4. Zuschlagskriterien
Bestimmung, ob der Zuschlag nach dem Bestangebots- oder Billigstangebotsprinzip erfolgt.
– Beim Bestangebotsprinzip sind sämtliche relevanten Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung anzugeben.
– Beim Billigstangebotsprinzip sind die Qualitätsstandards in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht klar zu definieren.
– In bestimmten Fällen (z. B. geistige Dienstleistungen) ist ein Zuschlag ausschließlich nach dem niedrigsten Preis ausgeschlossen.
5. Preisgestaltung
Festlegung der Grundlagen für die Preiserstellung durch die Bieterinnen/Bieter.
6. Umgang mit Rechenfehlern
Regelung, ob rechnerisch fehlerhafte Angebote vom Verfahren ausgeschlossen werden oder eine Berichtigung zulässig ist.
7. Elektronische Angebotsabgabe
Festlegung, ob Angebote elektronisch eingereicht werden können; im Oberschwellenbereich ist die elektronische Einreichung verpflichtend.
8. Alternativangebote
Bestimmung, ob Alternativangebote zulässig sind (nur beim Bestangebotsprinzip) sowie Definition der Mindestanforderungen.
9. Subunternehmerleistungen
Regelung, ob und in welchem Umfang Leistungen an Subunternehmer vergeben werden dürfen; der Ausschluss bestimmter kritischer Leistungsteile ist zulässig.
10. Kategorisierung des Auftrags
Einordnung des Auftrags in die entsprechende Vergabekategorie.
11. Ansprechpartnerin / Ansprechpartner
Angabe der Kontaktperson inklusive Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
12. Rechtskonformität der Angebote
Feststellung, dass Angebote für in Österreich durchzuführende Arbeiten unter Einhaltung der österreichischen Arbeits- und Sozialvorschriften zu erstellen sind.
13. Sicherheitsleistungen / Vadium
Festlegung der Mittel und Arten zur Sicherstellung der Vertragserfüllung (z. B. Hinterlegung eines Vadiums).
14. Besondere Vorschriften für Bauaufträge
Berücksichtigung der Vorschriften zum behindertengerechten Bauen, sofern zutreffend.
15. Fristen und Termine
Festlegung der Angebotsfrist sowie Zeit und Ort der Angebotsöffnung.
16. Vergleichbarkeit der Angebote
Sicherstellung, dass die Angebote inhaltlich und wirtschaftlich vergleichbar sind.
17. Vergabekontrollbehörde
Angabe der zuständigen Vergabekontrollbehörde.
18. Sonderbestimmungen für den Zahlungsverkehr
Beachtung der geltenden Sonderregelungen für den Zahlungsverkehr.
Strukturiert arbeiten. Verantwortung übernehmen.
Bauprojekte sind dynamisch, oft komplex und selten reibungslos.
Unsere Aufgabe ist es, Ordnung in Prozesse zu bringen, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und Risiken frühzeitig zu erkennen – sachlich, lösungsorientiert und dokumentiert.


Strukturiert arbeiten. Verantwortung übernehmen.
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Strukturiert arbeiten. Verantwortung übernehmen.
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Unsere Aufgabe ist es, Ordnung in Prozesse zu bringen, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und Risiken frühzeitig zu erkennen – sachlich, lösungsorientiert und dokumentiert.

