Bauwerksbuch (§128a BO Wien)

Bauwerksbuch (§128a BO Wien)

Bauwerksbuch (§128a BO Wien)

Ihr Bauwerk lebt! – um jeden Lebensschritt auch überwachen, kontrollieren und laufend vervollständigen zu können, bieten wir Ihnen eine allumfassende digitalisierte Betrachtungsmethode, um dies ordnungsgemäß und mit aller Sorgfalt abwickeln zu können. 

Wir haben es uns als Ziel gesetzt, Ihr Objekt nicht nur als Bauwerk zu sehen, sondern als unsere Aufgabe, Ihnen Last in der laufenden Bearbeitung abzunehmen.

Hierfür haben wir Ihnen unterschiedliche Pakete ausgearbeitet, welche Sie jederzeit an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Das Ziel muss die Gesamtdigitalisierung Ihres Bauwerks sein, welches nicht nur nachhaltig ist, sondern auch die Effektivität in der laufenden Bearbeitung (im laufenden Betrieb) und somit die Nutzerzufriedenheit steigert.

Wir bieten Ihnen ein All-In-One-Package an, mit welchem Sie sich im ersten Schritt den behördlichen Anforderungen stellen, ohne sich persönlich darum kümmern zu müssen.

Die zukunftsorientierte Aufbereitung ermöglicht Ihnen jederzeit ein Update Ihres Paketes, um auch weiterhin mit Ihrem Bauwerk up to date zu sein.

PAKET 1
Aushub des Bauaktes
Erstbegehung Ihrer Immobilie
Erstellung & Einreichung des Bauwerksbuches
PAKET 2
Grundlage aus Paket 1

Sie erhalten einen Zugang zur digitalen Bearbeitung und Weiterverfolgung über die Plattform docu tools
PAKET 3
Grundlage aus Paket 1 + 2

Weiterführende und laufende Betreuung Ihrer Immobilie ohne, dass Sie sich darum kümmern müssen.

Laufende Aktualisierung Ihres Bauwerksbuches, welches Sie immer im Überblick behalten können.
PAKET 4
Grundlage aus Paket 1 + 2 + 3

Wir organisieren ihnen die Behebung aufgezeigter Mängel mit renommierten Planern und namhaften ausführenden Firmen. 

Sorglos können sie sich als Immobilienbesitzer zurücklehnen, um sich neuen Aufgaben zu widmen.
Bauwerksbuch gem. §128a der Bauordnung für Wien

Das Bauwerksbuch ist ein gesetzlich verpflichtendes Dokument zur Erfassung sicherheitsrelevanter Bauteile eines Gebäudes und zur Dokumentation regelmäßiger Überprüfungen. Es unterstützt die dauerhafte Sicherstellung eines sicheren und baurechtskonformen Zustands.

Als zentrale Informationsquelle bietet es Eigentümer: innen, Behörden und Fachpersonen einen umfassenden Überblick über Zustand, Wartung und Entwicklung des Bauwerks.

Bei welchen Bauvorhaben muss ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden?

Für Neu-, Zu- und Umbauten gemäß § 60 Abs. 1 lit. a BO ist spätestens bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige ein Bauwerksbuch zu erstellen und zu registrieren.

Für welche bestehenden Gebäude ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?

Eigentümerinnen oder Miteigentümerinnen von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, müssen das Bauwerksbuch bis spätestens 31. Dezember 2027 registrieren. die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, müssen das Bauwerksbuch bis spätestens 31. Dezember 2030 registrieren.

Welche Inhalte muss ein Bauwerksbuch enthalten?

Ein Bauwerksbuch hat insbesondere folgende Angaben zu umfassen: die das Gebäude betreffenden Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen, die Bezeichnung jener Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind, den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle der weiteren Überprüfungen, die fachlichen Voraussetzungen der jeweils überprüfenden Personen, die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen, ausgenommen Überprüfungen nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften, ein aktuelles Verzeichnis der festgestellten Baugebrechen samt Maßnahmenplan zu deren Behebung, eine Dokumentation von Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3 BO.

Ist eine Erstüberprüfung verpflichtend?

Ja.
 Im Zuge der Erstellung eines Bauwerksbuches für bestehende Gebäude sowie bei Zu- und Umbauten ist eine Erstüberprüfung durchzuführen. Dabei sind alle Bauteile zu beurteilen, bei denen im Falle einer Zustandsverschlechterung eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit entstehen kann und die nicht bereits anderen bundes- oder landesgesetzlichen Prüfpflichten unterliegen.

Wer ist für die Führung des Bauwerksbuches verantwortlich?

Für die Führung des Bauwerksbuches sind die Eigentümer*innen verantwortlich.
Sofern eine Hausverwaltung bestellt ist, hat diese das Bauwerksbuch zu führen.
Das Bauwerksbuch ist elektronisch und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu führen.

Bauwerksbuch gem. §128a der Bauordnung für Wien

Das Bauwerksbuch ist ein gesetzlich verpflichtendes Dokument zur Erfassung sicherheitsrelevanter Bauteile eines Gebäudes und zur Dokumentation regelmäßiger Überprüfungen. Es unterstützt die dauerhafte Sicherstellung eines sicheren und baurechtskonformen Zustands.

Als zentrale Informationsquelle bietet es Eigentümer: innen, Behörden und Fachpersonen einen umfassenden Überblick über Zustand, Wartung und Entwicklung des Bauwerks.

Bei welchen Bauvorhaben muss ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden?

Für Neu-, Zu- und Umbauten gemäß § 60 Abs. 1 lit. a BO ist spätestens bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige ein Bauwerksbuch zu erstellen und zu registrieren.

Für welche bestehenden Gebäude ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?

Eigentümerinnen oder Miteigentümerinnen von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, müssen das Bauwerksbuch bis spätestens 31. Dezember 2027 registrieren. die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, müssen das Bauwerksbuch bis spätestens 31. Dezember 2030 registrieren.

Welche Inhalte muss ein Bauwerksbuch enthalten?

Ein Bauwerksbuch hat insbesondere folgende Angaben zu umfassen: die das Gebäude betreffenden Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen, die Bezeichnung jener Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind, den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle der weiteren Überprüfungen, die fachlichen Voraussetzungen der jeweils überprüfenden Personen, die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen, ausgenommen Überprüfungen nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften, ein aktuelles Verzeichnis der festgestellten Baugebrechen samt Maßnahmenplan zu deren Behebung, eine Dokumentation von Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3 BO.

Ist eine Erstüberprüfung verpflichtend?

Ja.
 Im Zuge der Erstellung eines Bauwerksbuches für bestehende Gebäude sowie bei Zu- und Umbauten ist eine Erstüberprüfung durchzuführen. Dabei sind alle Bauteile zu beurteilen, bei denen im Falle einer Zustandsverschlechterung eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit entstehen kann und die nicht bereits anderen bundes- oder landesgesetzlichen Prüfpflichten unterliegen.

Wer ist für die Führung des Bauwerksbuches verantwortlich?

Für die Führung des Bauwerksbuches sind die Eigentümer*innen verantwortlich.
Sofern eine Hausverwaltung bestellt ist, hat diese das Bauwerksbuch zu führen.
Das Bauwerksbuch ist elektronisch und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu führen.

Bauwerksbuch gem. §128a der Bauordnung für Wien

Das Bauwerksbuch ist ein gesetzlich verpflichtendes Dokument zur Erfassung sicherheitsrelevanter Bauteile eines Gebäudes und zur Dokumentation regelmäßiger Überprüfungen. Es unterstützt die dauerhafte Sicherstellung eines sicheren und baurechtskonformen Zustands.

Als zentrale Informationsquelle bietet es Eigentümer: innen, Behörden und Fachpersonen einen umfassenden Überblick über Zustand, Wartung und Entwicklung des Bauwerks.

Bei welchen Bauvorhaben muss ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden?

Für Neu-, Zu- und Umbauten gemäß § 60 Abs. 1 lit. a BO ist spätestens bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige ein Bauwerksbuch zu erstellen und zu registrieren.

Für welche bestehenden Gebäude ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?

Eigentümerinnen oder Miteigentümerinnen von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, müssen das Bauwerksbuch bis spätestens 31. Dezember 2027 registrieren. die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, müssen das Bauwerksbuch bis spätestens 31. Dezember 2030 registrieren.

Welche Inhalte muss ein Bauwerksbuch enthalten?

Ein Bauwerksbuch hat insbesondere folgende Angaben zu umfassen: die das Gebäude betreffenden Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen, die Bezeichnung jener Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind, den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle der weiteren Überprüfungen, die fachlichen Voraussetzungen der jeweils überprüfenden Personen, die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen, ausgenommen Überprüfungen nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften, ein aktuelles Verzeichnis der festgestellten Baugebrechen samt Maßnahmenplan zu deren Behebung, eine Dokumentation von Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3 BO.

Ist eine Erstüberprüfung verpflichtend?

Ja.
 Im Zuge der Erstellung eines Bauwerksbuches für bestehende Gebäude sowie bei Zu- und Umbauten ist eine Erstüberprüfung durchzuführen. Dabei sind alle Bauteile zu beurteilen, bei denen im Falle einer Zustandsverschlechterung eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit entstehen kann und die nicht bereits anderen bundes- oder landesgesetzlichen Prüfpflichten unterliegen.

Wer ist für die Führung des Bauwerksbuches verantwortlich?

Für die Führung des Bauwerksbuches sind die Eigentümer*innen verantwortlich.
Sofern eine Hausverwaltung bestellt ist, hat diese das Bauwerksbuch zu führen.
Das Bauwerksbuch ist elektronisch und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu führen.

Strukturiert arbeiten. Verantwortung übernehmen.

Bauprojekte sind dynamisch, oft komplex und selten reibungslos.
Unsere Aufgabe ist es, Ordnung in Prozesse zu bringen, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und Risiken frühzeitig zu erkennen – sachlich, lösungsorientiert und dokumentiert.

Strukturiert arbeiten. Verantwortung übernehmen.

Bauprojekte sind dynamisch, oft komplex und selten reibungslos.
Unsere Aufgabe ist es, Ordnung in Prozesse zu bringen, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und Risiken frühzeitig zu erkennen – sachlich, lösungsorientiert und dokumentiert.

Strukturiert arbeiten. Verantwortung übernehmen.

Bauprojekte sind dynamisch, oft komplex und selten reibungslos. Unsere Aufgabe ist es, Ordnung in Prozesse zu bringen, Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und Risiken frühzeitig zu erkennen – sachlich, lösungsorientiert und dokumentiert.